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Satzung Punkt B

S A T Z U N G

des
Jägerkorps Neuss ‑ Gnadental von 1957
(Fassung vom 18. November 2018)



B  Mitgliedschaft


1. Arten der Mitgliedschaft
1.1 Der Verein unterscheidet Aktive Mitglieder, Passive Mitglieder + Ehrenmitglieder
 
2. Voraussetzungen für die Aufnahme aktiver und passiver Mitglieder in das Jägerkorps Neuss Gnadental
2.1 Die Mitgliedschaft des Vereins kann jeder Bürger erwerben, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist.Jugendliche können mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten die Mitgliedschaft erwerben.
2.2 über die Aufnahme des Mitglieds beschließt die jeweilige Gliederung des Jägerkorps (Zug etc.) nach eigener Satzung. Der Erwerber der Mitgliedschaft einer Gliederung erwirbt gleichzeitig die Mitgliedschaft im Jägerkorps Neuss Gnadental.
2.3 Dem Vorstand des Jägerkorps ist es vorbehalten, eine Mitgliedschaft im Jägerkorps abzulehnen, sofern die Voraussetzungen gemäß Buchstabe B Ziffer 2.1 nicht erbracht werden oder aus sonstigen Gründen dem Jägerkorps durch eine Mitgliedschaft Schaden zugefügt werden kann.
2.4 über die Aufnahme einer Gliederung des Jägerkorps, eines neuen Zuges etc., entscheidet der Vorstand des Jägerkorps auf Antrag, mit einfacher Stimmenmehrheit.
 
3. Ehrenmitgliedschaft
3.1 Auf Vorschlag des Vorstandes oder einer Gliederung des Jägerkorps können Persönlichkeiten, die sich um die Ziele des Vereins besondere Verdienste erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
3.2 Über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft beschließt die Mitgliederversammlung des Jägerkorps mit dreiviertel Stimmenmehrheit.
3.3 Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
 
4. Beginn der Mitgliedschaft
4.1 Die aktive Mitgliedschaft des Jägerkorps beginnt mit der Aufnahme in die Gliederung des Jägerkorps (Zug etc.) und der Zahlung des Jägerkorps Beitrages.
4.2 Die passive Mitgliedschaft beginnt mit der Zahlung des Jägerkorps Beitrages.
 
5. Verlust der Mitgliedschaft
  Die Mitgliedschaft endet
- durch Austritt aus der jeweiligen Gliederung des Jägerkorps (Zug etc.)
- durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand des Jägerkorps
- durch Ausschluss
- mit dem Tode des Mitglieds.
 
6. Ausschluss aus dem Jägerkorps Neuss Gnadental
6.1 Mitglieder können ausgeschlossen werden, wenn
- ihr Auftreten in der Öffentlichkeit oder ihre Handlungsweise geeignet sind, den Zweck und die Ziele des Vereins zu gefährden oder das Ansehen des Vereins zu schädigen
- ein Mitglied auch nach einer zweiten Aufforderung die Zahlung des Mitgliedsbeitrages, der Umlage etc. verweigert oder sonstiger finanzieller Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt.
6.2 Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes mit dreiviertel Stimmenmehrheit. Der Ausgeschlossene ist über den Ausschluss zu informieren. Er hat innerhalb eines Monats das Recht, die Entscheidung des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung bestätigen zu lassen.
6.3 Die zur Entscheidung innerhalb eines Monats einzuberufende Mitgliederversammlung entscheidet mit einer Mehrheit von zweidrittel der erschienenen Mitglieder über die Bestätigung oder die Aufhebung des Ausschlusses endgültig.
6.4 Unbeschadet der vorgenannten Richtlinien kann eine Gliederung des Jägerkorps nach eigener Satzung eigene Mitglieder ausschließen. Für Diese endet mit dem Ausschluss aus der Gliederung auch die Mitgliedschaft des Jägerkorps Neuss Gnadental.



Satzung

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        Jägerkorps Gnadental

        Das Jägerkorps ist ein Schützenverein der Mitglied des Bürger- und Heimatverein Gnadental ist.
        Wir nehmen in der traditionellen Uniform des Neusser Jägerkorps am alljährlichen Schützenfest
        unseres Stadtteil Gnadental teil.

         

        Adresse

        Jägerkorps Neuss Gnadental

        Freiheitsstraße 30b
        41462 Neuss

         

        info@jaegerkorps-gnadental.de

         

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        Herzlich willkommen beim Jägerkorps Neuss-Gnadental

         

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